Katja Mackeben
Hebamme
Färberstr.4
31547 Rehburg-Loccum
- nachfolgend Hebamme genannt-
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme kurzfristig berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Leistungsabrechnung: Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, z.B. Krankenkassen, erfolgt grundsätzlich direkt diesen gegenüber entweder durch die Hebamme oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder Selbstzahlerinnen bei Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin entweder durch die Hebamme unmittelbar oder über eine externe Abrechnungsstelle. Diese Abrechnungen der Hebamme sind innerhalb von maximal 21 Tagen unabhängig von der Erstattungsdauer oder Erstattungshöhe durch den Versicherer oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 Abs.1) für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro zuzüglich Zustellungsgebühr berechnet.
Hinweis:Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Rückbildungs-und Geburtsvorbereitungskurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden richten sich nach der jeweils gültigen Hebammengebührenverordnung des Landes Niedersachsen und werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Sollte keine gültige Mitgliedschaft bestehen, werden die Kosten durch die Teilnehmerin selbst gezahlt. Für Angehörige privater Krankenkassen siehe Punkt Privatrechnungen.
Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.
Der Partnerbeitrag im Geburtsvorbereitungskurs beträgt pro Termin 16,00 Euro und muss während des Kurses bar bezahlt werden. Manche Krankenkassen des Partners erstatten diesen Betrag nach Vorlage einer Quittung. Die Hebamme hat keine Kenntnis darüber, welche Versicherungen erstatten.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden zu verlegen oder online stattfinden zu lassen.
Datenschutz
Im Rahmen dieser Hebammenleistungen werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hebammenleistung erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Eine Konformität mit der DSGVO wird eingehalten.