Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Katja Mackeben
Hebamme
Färberstr.4
31547 Rehburg-Loccum
- nachfolgend Hebamme genannt-
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme kurzfristig berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Leistungsabrechnung: Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, z.B. Krankenkassen, erfolgt grundsätzlich direkt diesen gegenüber entweder durch die Hebamme oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder Selbstzahlerinnen bei Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin entweder durch die Hebamme unmittelbar oder über eine externe Abrechnungsstelle. Diese Abrechnungen der Hebamme sind innerhalb von maximal 21 Tagen unabhängig von der Erstattungsdauer oder Erstattungshöhe durch den Versicherer oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 Abs.1) für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro zuzüglich Zustellungsgebühr berechnet.
Hinweis:Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Rückbildungs-und Geburtsvorbereitungskurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden richten sich nach der jeweils gültigen Hebammengebührenverordnung des Landes Niedersachsen und werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Sollte keine gültige Mitgliedschaft bestehen, werden die Kosten durch die Teilnehmerin selbst gezahlt. Für Angehörige privater Krankenkassen siehe Punkt Privatrechnungen.
Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.
Der Partnerbeitrag im Geburtsvorbereitungskurs beträgt pro Termin 16,00 Euro und muss während des Kurses bar bezahlt werden. Manche Krankenkassen des Partners erstatten diesen Betrag nach Vorlage einer Quittung. Die Hebamme hat keine Kenntnis darüber, welche Versicherungen erstatten.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden zu verlegen oder online stattfinden zu lassen.
Datenschutz
Im Rahmen dieser Hebammenleistungen werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hebammenleistung erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Eine Konformität mit der DSGVO wird eingehalten.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.